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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Rente der Basisversorgung (1. Schicht). Dabei kommt die Rürup-Rente den Regelungen der gesetzlichen Rente sehr nahe. Die Förderung erfolgt über die steuerliche Absetzbarkeit. Hierfür muss die Rürup-Rente aber zahlreiche Anforderungen erfüllen:

  • Die Auszahlung kann nur in Form einer Rente erfolgen (also keine Kapitalauszahlung)
  • Der Beginn der Rentenzahlung kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen
  • Der Rentenvertrag darf weder übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder vererbbar sein

Eine Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige eine sehr gute Alternative zur Altersvorsorge. Vor allem ist diese Rente Hartz-IV sicher.