Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Rente der Basisversorgung (1. Schicht). Dabei kommt die Rürup-Rente den Regelungen der gesetzlichen Rente sehr nahe. Die Förderung erfolgt über die steuerliche Absetzbarkeit. Hierfür muss die Rürup-Rente aber zahlreiche Anforderungen erfüllen:
- Die Auszahlung kann nur in Form einer Rente erfolgen (also keine Kapitalauszahlung)
- Der Beginn der Rentenzahlung kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen
- Der Rentenvertrag darf weder übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder vererbbar sein
Eine Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige eine sehr gute Alternative zur Altersvorsorge. Vor allem ist diese Rente Hartz-IV sicher.