
Gesundheit ist etwas, dass uns allen sehr wichtig ist. Das ist auch richtig so, denn unsere Gesundheit ist das höchste Gut, welches wir besitzen. Zumeist machen wir uns Gedanken darum, wie wir uns unsere Gesundheit erhalten können: Sport, gesunde Ernährung, Entspannung und viele andere ähnliche Gedanken umkreisen uns, wenn wir an das Thema Gesundheit denken. Was aber passiert, wenn wir wirklich einmal aus einem ernsthaften Grund zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus müssen, da unsere Gesundheit gefährdet ist? Bekommen wir dann alle die bestmögliche medizinische Versorgung? Warum fragt die Dame am Empfang nach Ihrer Versicherung – privat oder gesetzlich? Ich denke, ich brauche Ihnen an dieser Stelle nicht zu erläutern, dass wir schon lange in einem Zweiklassensystem leben.
Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, ob Privatpatienten länger leben?
Eine private Krankenversicherung ist leider nicht für alle zugänglich, da die Regierung hier strikte Regulierungen durchgesetzt hat. Aber auch für einen gesetzlich Pflichtversicherten gibt es zahlreiche Möglichkeiten die eigene Gesundheit über den gesetzlichen Schutz hinaus abzusichern. Krankenzusatzversicherungen gibt es für alle Behandlungsbereiche, z.B. stationäre Tarife, Zahnzusatztarife, aber auch ambulante Ergänzungstarife. Viele Kunden schließen dabei sehr schnell eine günstige Versicherung ab, ohne wirklich zu hinterfragen, was Sie denn damit eigentlich abgesichert haben. Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Denken Sie, dass eine Zahnzusatzversicherung für 2,60 Euro im Monat Sie ausreichend vor den Kosten von Zahnersatzleistungen schützen kann?
Lassen Sie sich beraten und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Zum Kontaktformular
Private Krankenversicherung
Als Privatpatient profitieren Sie von vielen Vorteilen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Wichtigste ist die bestmöglichste medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Hierzu zählen Punkte wie Zugang zu besseren Medikamenten, freie Arztwahl, freie Krankenhauswahl, privatärztliche Behandlung, neuste Therapieformen, Ein- oder Zweibettzimmer, hohe Zahnersatzleistungen usw.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Grundsätzlich gilt es immer noch als Privileg sich privat kranken zu versichern. Daher ist es nur bestimmten Berufsgruppen von Gesetz wegen gestattet, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen. Privat versichern können sich:
- Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt
- Selbstständige und Freiberufler, unabhängig vom Einkommen
- Beamte und Beamtenanwärter, unabhängig vom Einkommen
- Hausfrauen/-männer mit einem Einkommen unterhalb der Minijobgrenze
Wie werden die Beiträge bezahlt?
Als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse überwiesen. In der privaten Krankenversicherung dagegen werden die Beiträge direkt vom Konto des Versicherten abgebucht. Als Angestellter erhält man den Arbeitgeberzuschuss dann in Form einer höheren Lohn-/Gehaltsauszahlung. Der Zuschuss wird mit der Gehaltsabrechnung kalkuliert und steuerfrei ausgezahlt.
Kann man wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche ist immer dann möglich, wenn:
- Arbeitslosigkeit bei einem Angestellten eintritt
- das Einkommen bei einem Angestellter unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt
- die Selbstständigkeit aufgegeben wird, man in ein Arbeitnehmerverhältnis wechselt und pflichtversichert wird
In diesen Fällen werden Sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und können ihre private Versicherung kündigen.
Prinzipiell ist es auch möglich, sich in diesen Fällen von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, sodass man nicht zurück in die gesetzliche Versicherung muss. Jedoch ist diese Befreiungsmöglichkeit unwiderruflich und sollte daher gut durchdacht werden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung: Sollte man das 55. Lebensjahr überschritten haben und 5 Jahre nicht gesetzlich versichert gewesen sein, so ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.
Welche Versicherungsmöglichkeiten haben Studenten?
Mit dem Beginn eines Studiums können sich Studenten entscheiden, ob Sie sich in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichern möchten. Diese Entscheidung muss in den ersten 3 Monaten nach Immatrikulation rückwirkend getroffen werden, da man sonst als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt. Somit wäre ein Wechsel in die private Krankenversicherung erst wieder mit dem Ende der Pflichtversicherungsdauer möglich. Dies ist der Fall am Ende…
- …des 14. Fachsemesters
- …des Semesters, indem das 30. Lebensjahr vollendet wird
- …des Studiums
Bis zum 25. Lebensjahr können Studenten bei den Eltern in der Familienversicherung mitversichert bleiben, wenn diese gesetzlich krankenversichert sind. Sollten die Einkünfte eines Studenten oberhalb der Grenze für eine geringfügige Beschäftigung liegen, so muss dieser sich selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Wie hoch sind die Kosten für eine private Krankenversicherung im Alter?
Eine Behauptung, mit der sich die private Krankenversicherung ständig konfrontiert sieht, sind die enormen Kosten im Alter.
Beitragsanpassungen auf Grund des medizinischen Fortschritts sind in beiden Systemen – PKV und GKV – vorhanden, wobei die gesetzliche Krankenkasse durch Anhebung der Beitragssätze und den gleichzeitigen Ausschlüssen von Leistungen deutlich kritischer zu betrachten ist. Seit dem Jahr 2000 bildet man als privat Versicherter zusätzlich Altersrückstellungen, die die Beiträge im Alter stabil halten.
Zudem hat jeder Versicherter, wenn er mindestens 10 Jahre privat versichert war, mit Vollendung des 65. Lebensjahres die Möglichkeit in den Standardtarif zu wechseln. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel auch früher möglich (Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Dieser Tarif ist brancheneinheitlich konzipiert und die gebildeten Rückstellungen werden angerechnet. Die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Versicherung vergleichbar. Zudem ist dieser Tarif mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag verbunden: Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Somit ist man kraft Gesetzes vor überdimensionierten Beiträgen im Alter geschützt.
Kann man die Altersrückstellungen bei einem Wechsel mitnehmen?
Seit dem 01.01.2009 hat der Gesetzgeber die Mitnahme von Altersrückstellungen ermöglicht: Ein Wechsel unter Mitnahme der Altersrückstellungen von einer Voll-PKV in eine andere ist für Verträge möglich, deren formeller Beginn der 01.01.2009 oder später ist. Die Mitnahme erfolgt in Höhe des Leistungsumfanges, der dem Basistarif entspricht. Konkret heißt das Folgendes: Die Dauer der bisherigen Mitgliedschaft beim alten Versicherer wird fiktiv von einem Vollversicherungstarif in einen Basistarif umgemünzt und die dabei theoretisch entstandenen Alterrückstellungen werden als Berechnungsgrundlage genommen – zumindest, solange hier weniger angespart worden wäre.
Was passiert mit der privaten KV im Falle von Arbeitslosigkeit?
Im Falle der Arbeitslosigkeit wird der Arbeitnehmer laut Gesetz versicherungspflichtig und muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Eine Anmeldung erfolgt über den Bezug von Arbeitslosengeld. Der Vertrag mit der privaten Versicherung kann dann gekündigt werden.
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist unter bestimmten Voraussetzung auch möglich, sollte jedoch genau bedacht werden. Die Alternative zur Befreiung stellt die Anwartschaft dar. So kann man bereits erworbene Rechte für die Zukunft erhalten.
Muss man in der privaten KV bei einer Rechnung immer in Vorleistung gehen?
Grundsätzlich müssen die Kosten im ambulanten und im zahnärztlichen Bereich zunächst durch den privat Versicherten übernommen werden. Dies betrifft hauptsächlich Medikamente und Hilfsmittel. Da bei Arztrechnungen meist ein Zahlungsziel von 30 Tagen vorgesehen ist, kann die Rechnung beim Versicherer eingereicht werden und sobald die Erstattung auf dem Konto eingetroffen ist, kann die Arztrechnung durch den privat Versicherten bezahlt werden. Werden die Rechnungen also rechtzeitig eingereicht, sollte die Zahlungsfrist von 30 Tagen kein Problem darstellen. Im Falle eines Krankenhausaufenthalt rechnet das Krankenhaus direkt mit der Versicherung ab, sodass man hier nicht in Vorleistung gehen muss.
Wo sind bei Ehepartner die Kinder zu versichern?
Hier eine Übersicht aller Konstellationen:

Was ist nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu beachten?
Arbeitgeber informieren
Mittels der Arbeitgeberbescheinigung muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass nun eine private Krankenversicherung besteht. Dies ist notwendig, damit der Arbeitgeber den Zuschuss korrekt errechnet und dieser mit der Lohnabrechnung ausgezahlt wird.
Behandelnden Arzt informieren
Auch der Hausarzt sollte beim nächsten Besuch von der privaten Krankenversicherung in Kenntnis gesetzt werden, da er nun anstatt direkt über eine Krankenkasse abzurechnen, eine Rechnung erstellt, die über den privat Versicherten abgewickelt wird.
Medikamentenkauf
Hier ändert sich lediglich die Tatsache, dass auf den Rezepten unbedingt die Diagnose durch den Arzt vermerkt werden muss. Ist dies nicht der Fall, sollte man das Rezept mit der Arztrechnung zusammengeheftet einreichen, da auf der Rechnung die Diagnose vermerkt ist.