Eine Glasversicherung wird meist zusammen mit einer Hausratversicherung abgeschlossen. Die Versicherung leistet bei Glasbruchschäden. Versichert sind in der Regel Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung, hierzu zählen z.B.:
- Fensterscheiben
- Glastische
- Spiegel
- Türeinsätze
- Duschkabinen
- Ceran-Kochfeld
- Aquarien / Terrarien
Nicht versichert sind zu meist:
- Optische Gläser
- Trinkgläser
- Vasen
- Geschirr
- Lampen
- Bildschirme / Displays